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Steuerberatung für die Landwirtschaft in Mannheimweil Ihr Betrieb besonders ist!

Mit uns ist Ihr Unternehmen steuerlich optimal aufgestellt.

Wenn Landwirtinnen und Landwirte einen Steuerberater konsultieren, können sie sicher sein, dass ihr Unternehmen steuerlich optimal aufgestellt ist. Die steuerlichen Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft sind speziell, daher ist es unerlässlich, einen erfahrenen Fachmann an Bord zu haben, um die komplexen Anforderungen professionell zu erfüllen.

Vertrauen Sie Steuerkanzlei Frank P. Hagen in Mannheim und überlassen Sie Ihre steuerlichen Belange professionellen Experten.

Während wir uns um die Steuern Ihres landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Unternehmens kümmern, können Sie sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren.

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Häufig gestellte Fragen an die Steuerkanzlei für Landwirtinnen und Landwirte

Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, die unsere Mandantinnen und Mandanten aus der Landwirtschaft oft beschäftigen:

Welche Steuern müssen Landwirtinnen und Landwirte zahlen?

Landwirtinnen und Landwirte sind verpflichtet, Umsatz-, Mehrwert-, Einkommen- und Grundsteuer zu entrichten.

Wie hoch ist der Freibetrag für Landwirtinnen und Landwirte?

Der Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EstG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen, sofern das Einkommen ohne den Freibetrag höchstens 30.700 Euro beträgt.

Bis wann müssen Landwirtinnen und Landwirte ihre Steuererklärung abgeben?

Landwirtinnen und Landwirte sind verpflichtet, ihre Steuererklärung bis zum 31. Januar des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung als Steuerkanzlei für Landwirtinnen und Landwirte.
Wir bieten:

  • Jahresabschlüsse
  • Buchhaltung
  • Ertragssteuerliche und umsatzsteuerliche Beratung
  • Steuererklärungen
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