Steuerberatung für die Landwirtschaft in Mannheimweil Ihr Betrieb besonders ist!
Mit uns ist Ihr Unternehmen steuerlich optimal aufgestellt.
Wenn Landwirtinnen und Landwirte einen Steuerberater konsultieren, können sie sicher sein, dass ihr Unternehmen steuerlich optimal aufgestellt ist. Die steuerlichen Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft sind speziell, daher ist es unerlässlich, einen erfahrenen Fachmann an Bord zu haben, um die komplexen Anforderungen professionell zu erfüllen.
Vertrauen Sie Steuerkanzlei Frank P. Hagen in Mannheim und überlassen Sie Ihre steuerlichen Belange professionellen Experten.
Während wir uns um die Steuern Ihres landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Unternehmens kümmern, können Sie sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Die Leistungen unserer Steuerkanzlei für die Landwirtschaft im Überblick
Für Steuerangelegenheiten kommt ein Fachmann ins Spiel, denn ohne professionelle Hilfe riskieren Sie, Geld zu verlieren. Daher richten Sie Ihre Anfragen direkt an unsere Steuerberatung, um die folgenden Abwicklungen gewährleisten zu können:
Steuererklärungen
Wir helfen Ihnen dabei, alle steuerlichen Vorteile zu nutzen, die Ihnen zustehen und erledigen für Sie die Steuererklärung. Wir übermitteln sie schnellstmöglich beim zuständigen Finanzamt.
Ertragssteuerliche und umsatzsteuerliche Beratung
Wir bieten Ihnen einen kompletten Beratungsservice bei Steuerfragen - sowohl bei der Ertragssteuer als auch bei der Umsatzsteuer. Ob Sie nun Landwirtin oder Landwirt, Ärztin oder Arzt oder Onlinehändlerin oder Onlinehändler sind – wir sind gerne für Sie da.
Jahresabschlüsse
Alle Unternehmen müssen einen Jahresabschluss erstellen, der eine Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung enthält. Das Handelsgesetzbuch legt die Anforderungen an die ordnungsgemäße Bilanz fest.
Buchhaltung
Unsere Kanzlei bietet Ihrem Unternehmen von der Lohnbuchhaltung bis zur Finanzbuchhaltung einen kompletten Buchhaltungsservice, mit dem Sie sich zurücklehnen können. Wir verfügen über die entsprechende Software um den Ablauf der Belegeinnahme und -verarbeitung einfach und schnell zu gestalten. Besonders für große Unternehmen ist es eine echte Erleichterung, die Buchhaltungsarbeiten extern zu vergeben.
Häufig gestellte Fragen an die Steuerkanzlei für Landwirtinnen und Landwirte
Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, die unsere Mandantinnen und Mandanten aus der Landwirtschaft oft beschäftigen:
Welche Steuern müssen Landwirtinnen und Landwirte zahlen?
Landwirtinnen und Landwirte sind verpflichtet, Umsatz-, Mehrwert-, Einkommen- und Grundsteuer zu entrichten.
Wie hoch ist der Freibetrag für Landwirtinnen und Landwirte?
Der Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EstG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen, sofern das Einkommen ohne den Freibetrag höchstens 30.700 Euro beträgt.
Bis wann müssen Landwirtinnen und Landwirte ihre Steuererklärung abgeben?
Landwirtinnen und Landwirte sind verpflichtet, ihre Steuererklärung bis zum 31. Januar des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung als Steuerkanzlei für Landwirtinnen und Landwirte.
Wir bieten:
- Jahresabschlüsse
- Buchhaltung
- Ertragssteuerliche und umsatzsteuerliche Beratung
- Steuererklärungen